epassi/Hansefit

 

Firmenfitness über epassi/HANSEFIT

Die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist uns in der Röm.-Kath. Kirchengemeinde Breisgau-Markgräflerland ein besonderes Anliegen.
Um diesem zentralen Anliegen Rechnung zu tragen, werden die gesundheitsförderlichen Angebote um ein Firmenfitnessprogramm erweitert. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen epassi (ehem. Hansefit).

Mit einer Teilnahme am Firmenfitnessprogramm können bundesweit alle epassi-Verbundanlagen genutzt werden. Dazu gehören Fitnessstudios, Schwimmbäder, Kletterhallen und andere Einrichtungen. Eine epassi-Mitgliedschaft bietet außerdem die Möglichkeit an zertifizierten Online-Präventionskursen zu den Themen Bewegung, Ernährung und Entspannung teilzunehmen.
 
Heute Gewichte stemmen, morgen klettern und am Wochenende beim Wellness entspannen: epassi steht für Abwechslung und Vielfalt, für Innovation und Flexibilität. Das Angebot richtet sich an alle Mitarbeitende der Röm.-Kath. Kirchengemeinde Breisgau-Markgräflerland sowie deren Kindertageseinrichtungen und wird vom jeweiligen Dienstgeber bezuschusst. Für die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm werden monatlich 30,00 Euro vom Nettolohn einbehalten.

Bundesweites Netzwerk:

Mehrere Tausend Sport- und Gesundheitseinrichtungen bundesweit verfügbar

Unlimitierte Nutzung:

Nutzung aller Verbundpartner wann, wo und so oft Du möchtest

Umfangreiches Offline-Angebot:

Zahlreiche Sportarten und Kurse Vielfältiges Online-Angebot:
Fitness, Yoga, Achtsamkeit, Meditation und Ernährung

Flexibel ohne Laufzeit:

Nutzung aller Verbundpartner ohne Vertragsbindung in einem Fitnessstudio

Anleitung durch Profis:

Individuelles Gesundheitstraining durch ausgebildete Trainer mit Trainingsplan für alle Mitarbeitende.
  

Ansprechpartner

  

Hier können Sie sich anmelden:

Anmeldeformular epassi/Hansefit
Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 

FAQ epassi/Hansefit

  

Die Anmeldung sollte spätestens bis zum 15. des Vormonats unter info@vst-stegen.de oder postalisch eingereicht werden, damit ab dem Folgemonat die Mitgliedschaft beginnen kann (z.B. Beginn Mitgliedschaft 01.03., Fristende 15.02.).
 
Bei der erstmaligen Anmeldung ist für die Durchführung der Trainingseinweisung in einem Studio vor Ort die Hansefit App erforderlich. Ebenso bedürfen Online-Angebot und Präventionsleistungen Installation und Nutzung der Hansefit-App. Hierbei ist ggf. noch eine kostenlose separate Registrierung und Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen zur App finden Sie hier.
  

Die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm setzt einen stetigen Entgeltbezug voraus, welcher den monatlich zu erbringenden Eigenanteil übersteigt und der Arbeitsvertrag noch für mindestens 12 Monate besteht. 
  

FSJ/Bufdi können nicht am Firmenfitnessprogramm teilnehmen, da sie nicht bei der Kirchengemeinde, sondern beim der Caritasverband der Erzdiözese Freiburg e.V. angestellt sind.
  

Ja, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate beträgt.
  

Die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm setzt einen stetigen Entgeltbezug voraus, welcher den monatlich zu erbringenden Eigenanteil übersteigt. Somit können z.B. abhängig Beschäftigte Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, welche unregelmäßig und über das Jahr nur wenige Dienste erbringen, nicht am Hansefit Programm teilnehmen, da kein regelmäßiges Entgelt vorliegt.
  

Nein, da Chorleiterinnen und Chorleiter freiberuflich tätig sind und kein Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde besteht. 
  

Nein, Sie haben die unbegrenzte Freiheit, sich für eine der Hansefit-Verbundanlagen zu entscheiden oder verschiedene Einrichtungen miteinander zu kombinieren und diese abwechselnd zu nutzen.

Die Partner finden Sie hier.
  

Ein Servicebeitrag von einmalig 69,50€ wird zu Beginn der Mitgliedschaft vom Nettoverdienst einmalig einbehalten. Während der Vertragslaufzeit wird monatlich ein Beitrag von 30,00€ vom Nettoverdienst einbehalten.

Eine Berechtigung zur Nutzung des Hansefit-Angebots besteht nur gegen Vorlage eines Hansefit-Mitgliedsausweises. Dessen Ausstellung erfolgt nach Vorlage des Bestätigungsschreibens mit einem Aktivierungscode für den Beginn der Hansefit- Mitgliedschaft sowie eines Lichtbildausweises gegen eine einmalige Gebühr von 15,00€ in einer beliebigen Hansefit-Verbundanlage. Die vorstehende Gebühr ist bei Erstellung des Ausweises direkt an die Hansefit-Verbundanlage zu zahlen.
  

Für den ersten Besuch in einem Hansefit-Fitnessstudio bringen Sie bitte Sportschuhe, Sportkleidung, ein Handtuch für die Gerätenutzung sowie ein Smartphone mit der Hansefit-App mit. 
Bitte außerdem ausreichend zu Trinken mitnehmen. 
  

Sofern das Studio eine Hansefit-Verbundanlage ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag auf „ruhend“ zu stellen. Dafür müssen Sie bitte rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) in Ihrem Studio Bescheid geben, damit die Mitgliederverwaltung reagieren kann.
 
Sollte das Studio kein Hansefit-Verbundstudio sein, können Sie dieses als Verbundpartner vorschlagen. Schreiben Sie einfach an die studio@hansefit.de.
  

Es ist möglich, mehrere Kurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention zu belegen. Die Kurse werden in einem Zeitraum von 8-10 Wochen absolviert. Details zu den fitbase-Online-Präventionskursen finden Sie hier.
  

Ihnen stehen alle Apps im Rahmen des Online+ Angebots zur Verfügung. Die dazu benötigten Zugangscodes erhalten Sie über die Hansefit-App. Weitere Informationen finden Sie hier.
  

Nein, Ihre Daten werden von Hansefit vertraulich behandelt. Das Unternehmen erfährt lediglich, wie viele Mitarbeitende das Angebot nutzen bzw. wie oft Verbundanlagen genutzt werden. Es werden niemals Angaben zum Verhalten namentlich genannter Mitarbeitender bekannt gegeben.
 
Das Unternehmen entscheidet jährlich über eine Fortführung der Kooperation (u. a. abhängig von der Nachfrage der Mitarbeitenden).
  

Die Mitgliedschaft beinhaltet das Hansefit Best Angebot. Das bedeutet, dass deutschlandweit alle Verbundpartner von Hansefit (Schwimmbäder, Fitness-Studios, Kletterhallen, etc.) beliebig oft besucht werden können.
 
Darüber hinaus können Online-Live-Kurse oder weitere online Angebote wie zertifizierte Online-Präventionskurse zu den Themen Bewegung, Ernährung und Entspannung genutzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  

Die Mindest-Laufzeit der Hansefitmitgliedschaft beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Teilnahme jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

In Zeiten ohne Gehaltsanspruch ist eine Teilnahme am Firmenfitnessangebot nicht möglich und die Teilnahme wird auf ruhend gestellt. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit lebt die ruhende Mitgliedschaft wieder auf. Somit ist bei Wiederaufnahme der Tätigkeit keine erneute Anmeldegebühr fällig.
  

Die verbilligte Einräumung von Fitnessmitgliedschaften durch den Arbeitgeber führt beim Mitarbeitenden zu einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil.
 
Auf den sich ergebenden geldwerten Vorteil ist grundsätzlich die 50 € - Freigrenze für Sachbezüge anwendbar und kann in diesem Rahmen steuer- und beitragsfrei bleiben. Bei der Prüfung der 50 € - Freigrenze ist jedoch zu beachten, dass sämtliche in einem Kalendermonat zugeflossenen Sachbezüge zusammenzurechnen sind.
 
Wird insgesamt die Freigrenze von 50 € überschritten, z. B. durch weitere Sachzuwendungen (bspw. Weihnachtsgeschenk) zzgl. zum Hansefit-Zuschuss von 32,48 €, werden alle Sachbezüge des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig.
 
Dies bedeutet, dass in einem solchen Fall Steuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Mitarbeitenden zu entrichten sind.